Spielregel

Rédigé par Webmestre

Artikel 1

Um Mitglied im Club des Cent Cols zu werden, muss man mit dem Fahrrad mindestens einhundert verschiedene Pässe gefahren sein. Von jeweils hundert Pässen müssen immer fünf 2000 m oder höher sein.

Artikel 2

Es werden berücksichtigt:

  • Die Pässe aus den Passverzeichnissen des Club des Cent Cols in ihrer jeweils letzten Fassung.

Berge und Gipfel, Engpässe und Talniederungen werden nicht berücksichtigt.

Artikel 3

Kandidaten und Mitglieder des Club des Cent Cols brauchen keinen Beweis dafür vorzulegen, dass sie einen Pass befahren haben. Der Club vertraut der Ehrlichkeit der Angaben.

Artikel 4

Der Club des Cent Cols erkennt keine Pässe an, die ihren Namen einer Gefälligkeit und einer bestimmten Interessenlage verdanken, wenn dieser nicht auf einer Tradition beruht und nicht vorher dokumentarisch belegt ist.

Artikel 5

In jedem Jahr veranstaltet der Club ein Sommertreffen auf einem Pass, den er damit würdigen möchte.

Artikel 6

Mit der Einreichung der ersten Liste verpflichtet man sich, diese Spielregel einzuhalten.

Folgende Verfahren sind zu beachten:

  • Neue Mitgliedschaft:
    Die Kandidaten des Club des Cent Cols können jederzeit die Liste der Pässe einreichen, welche sie in ihrem Fahrradleben gefahren sind. Gegen einen Beitrag von 20 € (aktualisierbar) erhält das neue Mitglied:

    • seine nummerierte und personalisierte“Cent Cols“-Urkunde
    • die Club-Medaille
    • die Jahresausgabe der Revue des Clubs
    • das aktuelle „Infos Cent Cols“Schriftverkehr, Passliste und Beitrag sind an das Sekretariat des Clubs zu richten.
  • Jährliche Aktualisierung:Jedes Jahr schicken die Mitglieder zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar ihrem zuständigen Delegierten die Liste mit den von ihnen während der Saison gefahrenen Pässe und ihren Jahresbeitrag (zur Zeit 15 €). Sie können damit am Leben des Clubs teilnehmen und werden in die Rangliste der „Revue“ aufgenommen.Die Listen werden vom Sekretariat mit Unterstützung der Delegierten auf ihre Übereinstimmung mit der Spielregel überprüft.Die Anschriften des Sekretariats und den für das Gebiet zuständigen Delegierten sind der „Revue“ und dem Website des Clubs zu entnehmen.

Anhang zur Spielregel

Kommentar zu Artikel 1

Unter Fahrrad verstehen wir nur durch Muskelkraft angetriebene Fahrzeuge. In der Regel sind dies Zweiräder; andere Konstruktionen sind auch möglich.
Mechanische Aufstiegshilfen dürfen nicht benutzt werden.
Es können auch Pässe angerechnet werden, die auf Abfahrten überquert werden.
Pässe ohne befestigten Zugang zählen ebenso wie Straßenpässe.
Schwierig zu erreichende Pässe können auch teilweise zu Fuß bezwungen werden, wobei das Rad geschoben bzw. getragen wird.
„Hundert verschiedene Pässe“: Jeder Pass wird nur einmal angerechnet, auch wenn er mehrfach oder aus unterschiedlicher Richtung befahren wird.
Eine Mindesthöhe ist nicht vorgeschrieben.
Pässe können in allen Ländern gefahren werden.
Die Rangliste in der „Revue“ führt bei jedem Mitglied die Gesamtzahl seiner Pässe und die Anzahl der Pässe über 2000 m an.

Kommentar zu Artikel 2

Der Begriff „Pass“ beinhaltet eine topografische Komponente. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Geländekonfigurationen wendet der Club folgende Minimaldefinition für den topografischen Charakter eines Passes an: ein durch die Geländeform bedingter bevorzugter Übergang auf einer Wasserscheide, der kein Gipfel ist.

Für die Bezeichnung der Pässe werden sehr unterschiedliche Begriffe gebraucht. In den verschiedenen vom Club veröffentlichten Passverzeichnissen sind jeweils Listen mit den Gattungsbegriffen enthalten, die in der örtlichen Toponymie für die Bezeichnung von Pässen üblich sind.

Diese Gattungsbegriffe benennen nicht immer systematisch Pässe. „Collet“ (FR), „Colle“ (IT), „Alto“ (ES), „Höhe“ (AT/DE), „Eck(e)“ (CH, DE) können etwa auch Gipfel oder Kämme bezeichnen. „Pas“, „Paso“, „Pass“ können in französisch-, spanisch-, deutsch- und englischsprachigen Ländern auch Schluchten und Engpässe bezeichnen. Sie werden dann aus topografischen Gründen nicht in die Passverzeichnisse aufgenommen. Beispiele: Pas de la Case, Pass Strub.

„Pässe, welche diesen Namen tragen“: Ein Pass muss, wie oben beschrieben, mit einem Gattungsnamen benannt werden, dem in der Regel ein spezifischer Namen zugeordnet ist, z. B. Col du Tourmalet, Col de la Croix de Fer, Puerto de la Bonaigua, Passo dello Stelvio, Sustenpass. Manchmal trägt ein Pass auch nur seinen Gattungsnamen: Le Collet (FR-04-0738), Le Col (FR-26-0410).

Eine Stelle jedoch, die keinen Gattungsnamen mit dem Inhalt „Pass“ trägt, wird nicht anerkannt, auch wenn sie den topografischen Bedingungen eines Passes entspricht. Beispiele: „La Baraque“, „La Chapelle“.
Die Namensgebung eines Passes muss durch die Tradition bestätigt und in Quellen erwähnt werden, welche der Club als vertrauenswürdig einstuft. Beispiele solch vertrauenswürdiger Quellen sind:

  • Straßenkarten und topografische Karten öffentlicher Hersteller oder privater Verlage, deren Kompetenz bekannt ist;
  • Ortsnamendatenbanken, die häufig mit digitalen Kartenwerken der erwähnten Hersteller verbunden sind;
  • historische Karten und Katasterauszüge, sofern Maßstab und Zeichnung eine eindeutige Lokalisierung des Passes erlauben;
  • Gipfel- und Richtungsschilder, Pläne und Informationstafeln, die von offiziellen Stellen oder kompetenten Gebirgs- und Wandervereinen besorgt wurden;
  • Wander- und Bergführer, die von diesen Vereinen herausgegeben wurden (die verschiedenen Alpenvereine, Vogesenverein, Schwarzwaldverein u.a.)

Werden Pässe nur in der mündlichen Tradition oder Touristenführern benannt, gilt dies als erstes Indiz. Eine Bestätigung anhand der oben erwähnten Quellen müssen dann weitere Nachforschungen erbringen.

Streckenbeschreibungen und Prospekte von Radtouristik- und Radsportveranstaltungen gelten nicht als hinreichender Nachweis. Wenn dort von einem „Col du Mont Ventoux“ oder „Col de l’Alpe d’Huez“ die Rede ist, wird aus diesem Gipfel bzw. diesem Wintersportort kein Pass im Sinne unserer Spielregel.

Kommentar zu Artikel 3

Die Angabe der befahrenen Pässe erfolgt auf Vertrauensbasis. Es wird auch kein Foto vor Passschildern erwartet.
Willkommen sind allerdings Fotos von Pässen und Landschaften und Berichte über Radreisen im Gebirge und Begegnungen mit Radfahrern, welche unsere Jahreszeitschrift bereichern können.

Kommentar zu Artikel 4

Der Club des Cent Cols behält sich das Recht vor, Pässe mit Schildern oder auf Karten nicht anzuerkennen, wenn diese Benennung nur aus dem Bedürfnis der Erhöhung der Zahl von Pässen und auf Grund der Beeinflussung von Entscheidungsträgern entstanden ist.
Unterstützt wird dagegen die Suche nach Namen für Pässe in der lokalen Tradition und den diese belegenden Dokumenten.

Kommentar zu Artikel 5

Das vom Club organisierte internationale Sommertreffen (traditionell am 15. August) soll den Mitgliedern ermöglichen, sich im Rahmen eines Aufenthaltes zu treffen und die Pässe des jeweiligen Gebietes kennen zu lernen.
Andere Treffen regionaler oder lokaler Art können auf Initiative aller Mitglieder organisiert werden.
Die Daten dieser Veranstaltungen werden in der „Revue“ veröffentlicht.

Kommentar zu Artikel 6

Die eingereichten Listen sollen den Einträgen in den bestehenden Passverzeichnissen und ansonsten der Definition von Pässen entsprechen, wie sie vom Club beschlossen wurde.

Die Übersendung der Listen ist eine gute Gelegenheit, um dem Sekretariat oder den zuständigen Delegierten neu entdeckte Pässe mitzuteilen, die in unsere Passverzeichnisse aufgenommen werden könnten.